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Kategorie: Online-Seminare BNW Hannover
Online-Seminar: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSDDD und EUDR
Verantwortlichkeiten, Prozesse, Verstöße
Infos zum Seminar
Termine:- 26.09.2025 09:00 - 26.09.2025 17:00
Referent/Dozent:- Stefan J. Weigert (International Mangement Consultant (MBA-IMC), Kempten)
Zielgruppe:Geschäftsführer, Mitglieder der Geschäftsleitung, Fachkräfte aus den Bereichen Einkauf, Produktion, Lieferantenmanagement, Global Sourcing, Logistik, Qualitätsmanagement, Corporate Social Responsibility, Compliance und Recht
Gebühr:490,00 € (490,00 € für Nicht-Mitglieder)Beschreibung:Online-Seminar
Ziele:Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive*) und EUDR (EU Deforestation Regulation**) treiben Ihnen Sorgenfalten auf die Stirn? Sie möchten wissen, wie Sie die normierten Sorgfaltspflichten in Ihrem Unternehmen fest verankern, Lieferantenbeziehungen rechtssicher gestalten und Ihre Risiken bewerten?
In dieser Veranstaltung erfahren Sie, welche Auswirkungen das "LkSG" (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz), CSDDD und EUDR auf Prozesse und Verantwortlichkeiten haben. Sie lernen die Kontrollmöglichkeiten der BAFA kennen und wie welche Verstöße sanktioniert werden (können).
Sie erhalten Informationen, wie Sie Ihre Lieferantenbeziehungen monitoren und die geforderte Transparenz herstellen. Schließlich erfahren Sie, mit welchen Risiken Sie sich auseinandersetzen müssen und wie Sie in diesem Zusammenhang ein Risikomanagement aufbauen.*) Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verankert Menschenrechts- und Umweltaspekte in den Governance-Strukturen von Unternehmen, um verantwortungsvolle Geschäftspraktiken in globalen Lieferketten zu etablieren. Die CSDDD muss von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden, bestehende nationale Lieferkettengesetze in Ländern wie Deutschland und Frankreich werden entsprechend angepasst. Von der CSDDD sind schätzungsweise rund 5.300 Unternehmen in der EU direkt betroffen.
**) Mit der EU Entwaldungs-Verordnung (EUDR EU-Entwaldungs-Verordnung VO (EU) 2023/1115) will die Europäische Union einen Beitrag zur Eindämmung der weltweiten Entwaldung und zur Reduzierung von Waldschädigungen leisten. In der EU ansässige Unternehmen, die in der VO genannte Waren auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, müssen entspr. Compliancerichtlinie beachten, die ab dem 4. Quartal 2024 für Nicht-KMU (Händler, Produzenten, Importeure) einzuhalten sind. Für kleine und mittelständige Unternehmen gilt die Regelung ab dem 2. Quartal 2025.
Sie erhalten einen Überblick über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Regelungen der CSDDD und EUDR – und was deren Vorschriften für Ihre Organisation bedeutet.
Lernen Sie, ein effektives Lieferantenscreening zu Monitoring-Zwecken zu implementieren.
Erkennen Sie, welche konkreten Handlungsmaßnahmen Sie einleiten müssen, um gesetzliche und vertragliche Anforderungen gleichermaßen zu erfüllen.
Sie erfahren, wie Sie Risiken in Ihrer Lieferkette korrekt bewerten, sinnvoll zu priorisieren und in ein zuverlässiges Risikomanagementsystem zu integrieren.- Sie erhalten einen Überblick über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Regelungen der CSDDD und EUDR – und was deren Vorschriften für Ihre Organisation bedeutet
- Lernen Sie, ein effektives Lieferantenscreening zu Monitoring-Zwecken zu implementieren
- Erkennen Sie, welche konkreten Handlungsmaßnahmen Sie einleiten müssen, um gesetzliche und vertragliche Anforderungen gleichermaßen zu erfüllen
- Sie erfahren, wie Sie Risiken in Ihrer Lieferkette korrekt bewerten, sinnvoll zu priorisieren und in ein zuverlässiges Risikomanagementsystem zu integrieren
Methoden
Fachvorträge, intensiver Austausch zu Ihren Fragen, HandlungsempfehlungenInhalt:- Überblick über LkSG, CSDDD, EUDR
- Pflichten für Ihr Unternehmen: Aufbau- und Ablaufstruktur
- Überarbeitung der Lieferantenbeziehungen: Monitoring und Konsequenzen für Lieferbeziehungen
- Risikomanagement: Bewertung, Priorisierung und Integration von Risiken
- Maßnahmenableitung: Kommunikation mit Lieferanten und Code of Conduct
- Berichterstattung: Transparenz und Umgang mit kritischen Vorfällen
- Implementierung einer Beschwerdestelle: Möglichkeiten und Grenzen des Gesetzes
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