AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Bildungsdienstleistungen Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH
I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1 Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH (BNW), Lister Damm 2, 30163 Hannover mit unseren Kunden. Die AGB gelten für Rechtsbeziehungen mit Verbrauchern (§ 13 BGB), Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
Die AGB gelten für alle Bildungsdienstleistungen des BNW, insbesondere für Verträge über die Durchführung von Lehrgängen, Seminaren und Inhouse-Schulungen.
Besondere Bedingungen sind nachstehend unter
II. Bedingungen für Lehrgänge,
III. Bedingungen für Seminare und Inhouse-Schulungen
geregelt.
Lehrgänge sind langfristig angelegte Fortbildungen, die über einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten entweder berufsbegleitend (Abend- und Wochenendunterricht) oder im Vollzeitformat durchgeführt werden und Prüfungsleistungen (z.B. vor der Industrie- und Handelskammer) beinhalten.
Seminare und Inhouse-Schulungen sind Fortbildungsveranstaltungen, die keine Prüfungsleistungen enthalten.
1.2 Die AGB gelten auch dann, wenn das BNW in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung der Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2 Anmeldung
2.1 Die Anmeldung zu Bildungsdienstleistungen des BNW kann nur schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder über die Website des BNW vorgenommen werden. Die Bildungsdienstleistungsangebote des BNW sind freibleibend.
2.2 Erst mit Zugang der Bestätigung durch das BNW kommt der Vertrag zustande. Die jeweilige Teilnehmerzahl kann begrenzt sein. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden oder findet eine Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht statt, so teilt das BNW dies unverzüglich, spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, mit. Bei Online-Trainings mit bis zu 4 Unterrichtseinheiten gilt abweichend eine Frist von 5 Kalendertagen.
3 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH (BNW), Lister Damm 2, 30163 Hannover
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausrücklichen Wunsch erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
4 Änderungen und Verlegungen von Veranstaltungen, Dozentenwechsel
Das BNW behält sich vor, Veranstaltungen räumlich/örtlich und/oder zeitlich zu verlegen oder einen Wechsel in der Person des jeweiligen Dozenten vorzunehmen. Soweit der Gesamtzuschnitt einer Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten, Verschiebungen im Ablaufplan und Änderungen des Programms weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts oder zur Forderung von Ersatz- und Folgekosten seitens der Teilnehmer.
5 Urheberrechtlicher Schutz
Die Lehrinhalte der Bildungsdienstleistungen sowie überlassenen Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum des jeweiligen Dozenten oder des BNW dar. Jeder angemeldete Teilnehmer hat das Recht, die im Rahmen Bildungsdienstleistungen angebotenen Inhalte für seine persönlichen Zwecke zu verwenden, für sich auszudrucken oder als Dateien zu speichern. Die Teilnehmer dürfen an Dritte keine Kopien der Unterlagen - sei es entgeltlich oder unentgeltlich - weitergeben, vermieten, verleihen oder in anderer Form Kopierrechte abtreten. Die bereitgestellten Inhalte sind durch das BNW, Dozenten und Lizenzinhaber urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen
Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen bleiben - auch auszugsweise - den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten.
6 Haftung
Ansprüche des Kunden und des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden und des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BNW, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das BNW nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung des BNW bei Arglist, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
7 Verantwortlichkeit des Kunden für das Handeln seiner Mitarbeiter
7.1 Auch in Fällen, in denen in diesen AGB keine ausdrückliche Regelung vorgesehen ist, hat der Kunde sich das Handeln seiner Mitarbeiter zurechnen zu lassen. Sollte durch das Handeln eines oder mehrerer Mitarbeiter des Kunden das BNW ein Nachteil entstehen, kann das BNW vom Kunden den Ausgleich dieses Nachteils verlangen.
7.2 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der Nutzung der Dienstleistungen des BNW durch seine Mitarbeiter verantwortlich und stellt das BNW insoweit von jeglicher steuerlichen Haftung frei.
8 Vertragsergänzungen, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmung
Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig. Erfüllungsort ist Hannover. Ist der Kunde Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für
Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hannover. Das BNW nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
II. BEDINGUNGEN FÜR LEHRGÄNGE
1 Zahlungsbedingungen
1.1 Die Zahlung der Lehrgangsgebühr erfolgt in einzelnen Raten, deren Höhe und Fälligkeit im Lehrgangsvertrag festgehalten sind.
Sie beinhaltet die Kosten für die Unterrichtsstunden und die von den Dozenten erstellten und im Unterricht eingesetzten Skripte und Arbeitsblätter, die Ausstellung von Bescheinigungen und Zertifikaten sowie die Beratung und Betreuung während des Lehrgangs.
1.2 Die Prüfungsgebühr ist nicht Bestandteil der Lehrgangsgebühr und ist gesondert an die IHK zu entrichten. Nicht enthalten in der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Literatur (DIHK-Textbände, Nachschlagewerke, Gesetzestexte und weitere Sekundärliteratur), zusätzliche Arbeitsmittel wie z. B. Computer, Hard- und Software, eigene Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragungen sowie für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung.
2 Kündigung
2.1 Nach Abschluss des Vertrages ist ein Rücktritt unter folgenden Bedingungen möglich: Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, ist der zurücktretende Teilnehmer von der Zahlung einer Ausfallgebühr befreit. Wird kein Ersatzteilnehmer gestellt, wird eine Ausfallgebühr erhoben. Bei einer Kündigung bis zu 28 Kalendertage vor
Veranstaltungsbeginn entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Bei Kündigung vom 27. bis 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Ausfallgebühr 25 % der Lehrgangsgebühr. Bei Kündigung ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Lehrgangsgebühr erhoben. Danach ist eine Kündigung in Schrift- oder Textform mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende möglich, frühestens aber zum Ende der ersten 6 Monate nach Lehrgangsbeginn. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet; es wird aber mindestens eine Gebühr in Höhe von 50 % des Lehrgangspreises berechnet und fällig.
Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.2 Das BNW behält sich das Recht vor, Lehrgangsteilnehmern, die sich mit der vereinbarten Ratenzahlung mit zwei Raten im Verzug befinden, fristlos zu kündigen und die Teilnahme am Unterricht zu versagen.
2.3 Der Teilnehmer hat den Nachweis des Zugangs der Rücktrittserklärung oder Kündigung beim BNW, z.B. durch ein Übergabe-Einschreiben, zu führen.
3 Ausfall, Änderungen und Verlegungen von Veranstaltungen, Dozentenwechsel
Das BNW hat das Recht, Lehrgänge aus Gründen, die das BNW nicht zu vertreten hat, abzusagen, z.B. bei Nichterreichen einer kostendeckenden Teilnehmerzahl im jeweiligen Lehrgang. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Die Lehrgangstermine und der Veranstaltungsort werden rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern Unterrichtsstunden aus gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen nicht durchgeführt werden können, werden diese Unterrichtsstunden verbindlich nachgeholt. Die Nachholtermine können auch an nicht regulären Unterrichtstagen stattfinden.
III. BEDINGUNGEN FÜR SEMINARE UND INHOUSE-SCHULUNGEN
1 Zahlungsbedingungen
Die Gebühren für Seminare und Inhouse-Schulungen werden mit Erhalt der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar bis zum in der Rechnung festgesetzten Datum. Bei fehlendem Datum innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
2 Rücktritt und ordentliche Kündigung
2.1 Der Rücktritt von Seminaren und Inhouse-Schulungen ist vor Beginn möglich. Die Stornierung hat schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu erfolgen. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim BNW.
2.2 Erfolgt der Rücktritt von Seminaren und Inhouse-Schulungen bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € an. Bei einer Stornierung zwischen 27 und 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnehmergebühr berechnet. Bereits gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet. Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn, fällt die volle Gebühr an. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist nach Rücksprache mit dem BNW vor Beginn möglich.
3 Ausfall, Änderungen und Verlegungen von Veranstaltungen, Dozentenwechsel
Das BNW hat das Recht, Seminare und Inhouse-Schulungen aus Gründen, die das BNW nicht zu vertreten hat, abzusagen, z.B. bei kurzfristigem Ausfall eines Dozenten aufgrund von Krankheit. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet.
Stand: 01.06.2020