Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist seit vielen Jahrzehnten eine von den Arbeitsgerichten anerkannte Anspruchsgrundlage. In zahlreichen Einzelgesetzen (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz/Entgelttransparenzgesetz oder auch im Betriebsverfassungsgesetz) findet er eine spezialgesetzliche Ausprägung.
Wie relevant ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz tatsächlich für die Praxis?
Diese Frage wird Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Horst Röben, Assessor beim Arbeitgeberverband Oldenburg e. V. anlässlich unserer kommenden Veranstaltung PLdigital am
Mittwoch, 17.08.2022, 16.00 Uhr
im Rahmen seines Vortrages
"Allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Standardfloskeln oder tatsächliche Gefahr?"
beantworten.
Nach dem Vortrag besteht Gelegenheit zur Beantwortung von Fragen und zur Diskussion.
Den Teilnahmelink werden wir Ihnen nach Anmeldung übersenden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.