Der Zugang von Kündigungserklärungen stellt Arbeitgeber – neben weiteren formellen und materiellen Hürden – immer wieder vor Herausforderungen. Insbesondere bei Zustellungen, die gerade keine persönliche Übergabe umfassen, werden unterschiedlichste Fragen aufgeworfen.
Reicht beispielsweise das klassische Einwurf-Einschreiben zum Nachweis des Zugangs aus – oder muss der Arbeitgeber sich anderer Zustelloptionen bedienen, um den Zugang sicher zu gewährleisten? Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seinem aktuellen Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24 erneut mit Teilen dieser Thematik auseinandergesetzt.
In seinem Kurzvortrag
„Zugang von Kündigungserklärungen – Aktuelle Tendenzen des Bundesarbeitsgerichts“
möchte Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Horst Röben, Assessor beim Arbeitgeberverband Oldenburg e.V., im Rahmen unserer Veranstaltung PLdigital am