Hiermit laden wir Sie herzlich ein zur nächsten Veranstaltung des Personalforums Oldenburger Münsterland am
Dienstag, 26. September 2023, 17.00 bis ca. 19.30 Uhr,
bei der fm Büromöbel GmbH,
Glaßdorfer Straße 24, 26219 Bösel.
1964 von Tischlermeister Franz Meyer gegründet, ist fm Büromöbel seit fast 60 Jahren am Markt und gehört heute zu den führenden Büromöbelherstellern Deutschlands. Das damalige Büromöbelprogramm Multi-Line hat seinerzeit im Wesentlichen zur Bekanntheit des Unternehmens in der Branche beigetragen. Im Jahr 1990 wurde die Produktionsfläche auf 6.000 m² erweitert. Es folgte der Bau eines neuen Büro- und Ausstellungsgebäudes und die Erweiterung der Produktion. Bis zum Jahr 2000 kamen weitere Produktionsgebäude hinzu.
Unter dem Projektnamen „fm woodflow 2020“ entstand seit dem Jahr 2011 eine der modernsten Fließfertigungen Europas in Bösel. Im Jahr 2017 folgte der Umzug des Sondermöbelbaues und die Modernisierung des Maschinenparks für diesen Bereich zu einer Manufaktur. Im selben Jahr übernahm die Vivonio Furniture GmbH das bis dahin familiengeführte Unternehmen fm Büromöbel. Die fm Büromöbel GmbH ist ein eigenständiges Unternehmen innerhalb der strategischen Vivonio Möbelallianz. Heute arbeiten rund 300 Mitarbeiter auf ca. 16.200m² Produktionsfläche für die fm Büromöbel GmbH.
2019 baute das Unternehmen mit der Übernahme eines österreichischen Fertigungsstandortes – die fm Büromöbel Österreich GmbH in Ampflwang/Oberösterreich – die Produktionskapazitäten deutlich aus. Hier sind weitere über 70 Mitarbeiter beschäftigt.
Auf freundliche Einladung der fm Büromöbel GmbH werden wir die Gelegenheit haben, im Rahmen einer Präsentation und Betriebsbegehung das Unternehmen kennen zu lernen.
Im Anschluss wird Herr Rechtsanwalt Christoph Schmedding, Geschäftsführer beim Arbeit-geberverband Oldenburg, einen Kurzvortrag zum Thema
Im Dilemma: vermeintlich gründliche Recherche als Sackgasse
halten.
Verhaltensbedingte Kündigungen müssen, um sie bei Gericht durchsetzen zu können, gut vorbereitet werden. Dazu muss alles getan werden, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Gleichzeitig läuft man dabei – so zeigt die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung – Gefahr, die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter zu verletzen. Das kann unter Umständen zu einem Beweisverwertungsverbot oder sogar zu Schmerzensgeldansprüchen führen.
Herr Schmedding wird Sie anlässlich einiger Einzelfallentscheidungen über die Rahmenbedingungen erfolgreicher Sachverhaltsaufklärung informieren.
Im Anschluss an den Kurzvortrag besteht bei einem gemeinsamen Imbiss Gelegenheit für Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch.