Die Vogelsang GmbH & Co. KG ist führend in der Herstellung von Pump-, Zerkleinerungs-, Ausbring- sowie Biogastechnik. 1929 gegründet, wuchs das Unternehmen vom Hersteller für Landmaschinen zum Spezialisten für individuell konfigurierbare Maschinen, Anlagen und Systeme in den Segmenten Abwasser, Agrartechnik, Biogas, Industrie und Verkehrstechnik. Kunden von Vogelsang sind Agrarbetriebe, Bahn- und Busgesellschaften Biogasanlagenbetreiber, zahlreiche Industrieunternehmen, Kommunen und Landtechnikhersteller sowie Reedereien und Werften.
Als international ausgerichteter Maschinenbaukonzern betreibt das Unternehmen Fertigungsstätten im In- und Ausland. Durch ein kontinuierlich wachsendes Netzwerk an Tochtergesellschaften und Vertretungen ist Vogelsang mit über 30 Standorten weltweit in allen europäischen Ländern und wichtigen Industrienationen der Welt präsent.
Zurzeit beschäftigt das mittelständische Familienunternehmen knapp 1.300 Mitarbeiter weltweit. Heute produzieren allein in Essen/Oldenburg knapp 900 Mitarbeiter auf über 20.000 Quadratmetern Hallenfläche mithilfe von modernen, CNC-gesteuerten Fertigungsmaschinen Vogelsang-Produkte.
Auf freundliche Einladung der Vogelsang GmbH & Co. KG werden wir die Gelegenheit haben, im Rahmen einer Präsentation und Betriebsbegehung das Unternehmen kennen zu lernen.
Im Anschluss wird Sie Rechtsanwältin Verena Albrecht, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Oldenburg, in einem Kurzvortrag über das Thema
„Homeoffice aufgrund eines ärztlichen Attestes?“
informieren.
Mit Beginn der Corona-Pandemie ist die Tätigkeit im Homeoffice immer mehr in den Fokus von Arbeitnehmern gerückt. Parallel dazu ist als neues Phänomen das so genannte „Homeoffice-Attest“ entstanden. In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Arbeitnehmer ärztliche Atteste vorlegen, die besagen, dass eine Tätigkeit des Arbeitnehmers ausschließlich im Homeoffice möglich sei.
Diese Atteste werfen jedoch eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fragen auf, wie zum Beispiel die Definition von „Homeoffice“ und die Frage, ob der Arbeitnehmer teilweise arbeitsunfähig ist. Außerdem stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz zuweisen muss und ob das Gehalt weiter fortzuzahlen ist.
Frau Albrecht stellt in ihrem Kurzvortrag das neue Phänomen vor und erläutert, wie die praktische Handhabung bei Vorlage eines „Homeoffice-Attestes“ aussehen könnte.
Die Veranstaltung klingt mit einem gemeinsamen Imbiss aus, bei dem Gelegenheit für Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch besteht.