Oldenburg/Visbek, 29.05.2024. Das Personalforum Oldenburger Münsterland des Arbeitgeberverbandes Oldenburg traf sich gestern Abend bei der SCHULZ Systemtechnik in Visbek.
1954 als klassischer Handwerksbetrieb für Elektroinstallationen im niedersächsischen Visbek gegründet, gehört die SCHULZ Systemtechnik heute zu den führenden Entwicklern von Automatisierungslösungen für verschiedenste Branchen. Dabei vereint das Unternehmen alle drei Disziplinen der Automatisierungstechnik – von der Mechanik über die Elektrotechnik bis zur Informatik – und bietet so die gesamte Wertschöpfungskette aus einer Hand. Entwickelt werden speziell auf den jeweiligen Kundenwunsch zugeschnittene Lösungskonzepte für Unternehmen vom Mittelstand bis zur Großindustrie. Umfangreiche Synergieeffekte innerhalb der international operierenden Unternehmensgruppe sowie umfassendes Fachwissen und Know-how in den einzelnen Branchen und deren Techniken sind dabei wesentliche Vorteile.
Um Produktionsprozesse seiner Kunden nachhaltig zu verändern, ist die Hightech-Strategie Industrie 4.0 für den Technologieführer Anspruch und Vision zugleich und bereits in vielen Produkten zu finden.
Der Stammsitz im Oldenburger Münsterland ist kontinuierlich gewachsen, insgesamt werden in der dortigen Hauptniederlassung und den weiteren deutschen Niederlassungen bereits über 1.000 Mitarbeiter beschäftigt. Zusätzliche Standorte und Vertriebsbüros befinden sich in diversen Ländern Osteuropas, den Niederlanden, in Nordafrika und in China.
Auf freundliche Einladung der SCHULZ Systemtechnik GmbH konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen einer Präsentation und Betriebsbegehung das Unternehmen kennen lernen.
Im Anschluss informierte Rechtsanwältin Anja Vollbrecht, Verbandsjuristin beim Arbeitgeberverband Oldenburg, in einem Kurzvortrag über das Thema „Aktuelle Rechtsprobleme der Probezeit“.
Bei den weitaus meisten neuen Arbeitsverhältnissen wird eine anfängliche Phase der wechselseitigen Erprobung – meistens als Probezeit bezeichnet – vereinbart. Praktische Probleme können sich u.a. bei der rechtlichen Ausgestaltung der Probezeit und der zeitlichen Bemessung, zum anderen, wenn die regelmäßig vereinbarten sechs Monate Dauer für den Arbeitgeber nicht ausreichen, um die Eignung des Arbeitnehmers endgültig beurteilen zu können, ergeben.
Anja Vollbrecht lotete unter Berücksichtigung der aktuellen BAG-Rechtsprechung die Möglichkeiten zur Gestaltung, Besonderheiten bei der Beendigung sowie zur – gegebenenfalls auch nachträglichen – Verlängerung aus.
Die Veranstaltung klang bei einer leckeren Currywurst in netter Atmosphäre aus.