Einer der größten Premix- und Mineralfutterhersteller für Nutztierarten in Deutschland
veröffentlicht am Freitag, 30. Juni 2023
Oldenburg/Neuenkirchen-Vörden, 30.06.2023. Rund 20 Geschäftsführer und Personalverantwortliche aus Unternehmen der Landkreise Cloppenburg und Vechta waren der Einladung des Arbeitgeberverbandes Oldenburg zur Veranstaltung seines Personalforums Oldenburger Münsterland am 29.06.2023 bei der Deutschen Vilomix Tierernährung GmbH in Neuenkirchen-Vörden statt.
Die Deutsche Vilomix Tierernährung GmbH wurde 1972 in Cuxhaven gegründet. Im Jahr 1974 wurde der Firmensitz nach Neuenkirchen-Vörden verlegt, direkt in das Zentrum der Veredlungswirtschaft. Mit dem Firmenkonzept des neu gegründeten Unternehmens wurde das Ziel verfolgt, die hofnahen Mischfutterhersteller als kompetenter Partner in Fragen der Tierernährung und Mischfutterherstellung zu unterstützen und als Lieferant für individuelle, komplette, chargengerecht verpackte Vormischungen zu fungieren.
Im Jahr 1993 wurde die Vilomix von der dänischen DLG als 100%ige Tochter übernommen. Neben einer zweiten Produktionsstätte in Hessisch-Oldendorf wurde der Neubau des dritten Mineral- und Premixwerkes in Haldensleben 2011 abgeschlossen. In dem Zeitraum von 2016 bis 2018 erfolgte eine komplette Umstellung auf den Markennamen VILOFOSS®. Unter diesem Markennamen verkauft die Deutsche Vilomix ihre Produkte. Heute hat die Vilofoss Gruppe insgesamt 17 Werke in Europa. Mit drei Werken und 200 Mitarbeitern ist die Deutsche Vilomix Tierernährung GmbH einer der größten Premix- und Mineralfutterhersteller für etliche Nutztierarten in ganz Deutschland.
Dr. Bernhard Wesseling, Geschäftsführer der Deutschen Vilomix Tierernährung GmbH, stellte das Unternehmen zunächst im Rahmen einer Präsentation vor, bevor Produktionsleiter Thomas Bödecker die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Produktion führte.
Im Anschluss informierte Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin (BMWA) Verena Albrecht, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Oldenburg, in einem Kurzvortrag über das neue Hinweisgeberschutzgesetz.
Wurde Whistleblowing in der Vergangenheit durch den deutschen Gesetzgeber nur stiefmütterlich behandelt und gegen diesen sogar ein Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (WBRL) eingeleitet, gibt es nun Gewissheit für alle betroffenen Unternehmen: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Unternehmen mit mind. 250 Beschäftigten haben nun eine interne Meldestelle einzurichten. Zwar drohen diesbezüglich Bußgelder erst ab dem 01.12.2023 und für Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigte gibt es eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023, es lohnt sich jedoch eine offensive Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen.
Verena Albrecht stellte das Hinweisgeberschutzgesetz vor und zeigte auf, welche Pflichten auf die Mitgliedsunternehmen zukommen und wie externen bzw. öffentlichen "Hinweisen" möglichst vorgebeugt werden kann.
Im Anschluss an den Kurzvortrag bestand bei einem gemeinsamen Imbiss auf freundliche Einladung des gastgebenden Unternehmens Gelegenheit für Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch.