Oldenburg/Bad Zwischenahn, 15.05.2023. In Deutschland herrscht branchenübergreifend Personalnot. Aus diesem Grund befasste sich das Personalleiter-Seminar am 12.05.2023 im Schwerpunkt mit der Fachkräfterekrutierung aus dem Ausland und zeigte zeitgleich auf, dass aus dem Fluch des Fachkräftemangels mitunter auch ein Segen im Kontext eines streitigen Kündigungsschutzverfahrens werden kann. Der Einladung zum Personalleiter-Seminar des Arbeitgeberverbandes Oldenburg ins Hotel "HansenS Haus am Meer" in Bad Zwischenahn waren 100 Vertreter aus Mitgliedsfirmen gefolgt.
Zunächst hielten Florian Ötjen-Meyer, Bereichsleiter der Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven, und Kim-Kristin Hoffmeister, Mitarbeiterin des Gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven, einen Vortrag zum Thema "Fachkräfterekrutierung aus dem Ausland mit Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit" und standen auch für Fragen zur Verfügung.
Daran anschließend informierte Rechtsanwältin Ruth Wreesmann, Verbandsjuristin beim Arbeitgeberverband Oldenburg, über "Aktuelle Fragen des Annahmeverzugs im Arbeitsverhältnis". Sie zeigte anhand neuer Tendenzen in der Rechtsprechung auf, welche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Arbeitnehmern nach einer Kündigung bei der Jobsuche bestehen und wie die Anrechnung von tatsächlichem und böswillig unterlassenem Erwerbs zur Verringerung des Verzugslohnrisikos gelingen kann.
Zum Abschluss der Veranstaltung unterrichtete Rechtsanwältin Svenja Katharina Brings, Verbandsjuristin beim Arbeitgeberverband Oldenburg, über "Aktuelle Entwicklungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung". Hierbei ging sie u. a. auf das weitreichende Urteil des BAG vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 266/20, näher ein, in dem sich das BAG mit dem Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankungen auseinanderzusetzen hatte.
Selbstverständlich standen auch Ruth Wreesmann und Svenja Katharina Brings zur Beantwortung von Rückfragen und zur Diskussion im Anschluss an die jeweiligen Vorträge zur Verfügung.
Begrüßt wurden die Teilnehmer von Rechtsanwältin Verena Albrecht, Verbandsjuristin beim Arbeitgeberverband Oldenburg.