Personalforum Oldenburger Münsterland des Arbeitgeberverbandes Oldenburg traf sich bei Zerhusen Kartonagen in Damme
Damme/Oldenburg, 26.09.2022. Die Verarbeitung von Wellpappe zu Kartonagen stand auf dem Programm beim jüngsten Treffen des Personalforums Oldenburger Münsterland bei der Zerhusen Kartonagen GmbH in Damme. Auf Einladung des Geschäftsführers Roland Zerhusen konnten die 25 Geschäftsführer und Personalverantwortlichen aus Unternehmen des Oldenburger Münsterlandes nicht nur die Produktion kennen lernen, sondern auch einen Einblick in die Historie eines in den vergangenen Jahren rasant wachsenden Unternehmens gewinnen. Veranstaltet wird das Personalforum Oldenburger Münsterland vom Arbeitgeberverband Oldenburg (AGV).
Die Zerhusen Kartonagen GmbH in Damme zählt zu den großen Wellpappverarbeitern Deutschlands. Das 1987 gegründete Familienunternehmen verarbeitet jährlich auf 15 Produktionslinien im Drei-Schicht-Betrieb über 240 Mio. m² Wellpappe zu Kartonagen. Dank eines zuverlässigen Logistikservices wird die fertige Ware täglich in zirka 100 Lkw-Ladungen Just-in-Time im Radius von 500 Kilometern an die Kunden aus der Kunststoff-, Möbel-, Automobil-, Lebensmittel- und Metallwarenindustrie ausgeliefert. Zusätzlich zum firmeneigenen Fuhrpark mit 20 Lastkraftwagen fahren aktuell etwa 30 Speditionsfahrzeuge ausschließlich für Zerhusen.
Das von Roland Zerhusen in zweiter Generation geführte mittelständische Unternehmen beschäftigt aktuell 670 Mitarbeiter. Der Jahresumsatz lag 2021 bei 130 Millionen Euro. Die gesamte Betriebsfläche umfasst mittlerweile über 190.000 m², davon beträgt die Hallenfläche allein 75.000 m².
Im Anschluss an die rund einstündige Besichtigung des Unternehmens informierte Dr. Karsten Tech, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Oldenburg, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über das neue Nachweisgesetz (NachwG), das am 01. August 2022 in Kraft getreten ist. Aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen musste der deutsche Gesetzgeber auch das Nachweisgesetz ändern, in dem verankert ist, welchen Informations- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber nachkommen muss.