Das Corona-Virus hat seinen Schrecken eingebüßt und die Ansteckungszahlen sinken.
Dies war Anlass für den Arbeitgeberverband Oldenburg, zum Personalleiter-Seminar am 06. Mai in Präsenz einzuladen. Rund 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung nach Bad Zwischenahn ins Hotel "HansenS Haus am Meer" gefolgt.
Im Schwerpunkt befasste sich das Seminar mit der Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Nach einer Begrüßung durch Rechtsanwalt Dr. Karsten Tech, stellvertretender Hauptgeschäfstführer des Arbeitgeberverbandes Oldenburg, referierte Prof. Dr. Heinke Röbken von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Prof. Dr. Röbken gehört dem Direktorium des C3L – Center für lebenslanges Lernen – an und befasst sich in ihren Studien mit allen Fragen zum Bildungsmanagement. Sie machte die Anwesenden in ihrem Vortrag mit den "Mythen und Fakten der Weiterbildung" vertraut und stand im Anschluss für eine Diskussion zur Verfügung.
Nach einer kurzen Pause informierte Rechtsanwältin Anja Vollbrecht, Verbandsjuristin beim Arbeitgeberverband Oldenburg, über die "Arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der Weiterbildung im Unternehmen". Hierbei ging sie unter anderem auf Fortbildungsvereinbarungen und eventuelle Mitbestimmungsrechte näher ein.
Den Abschluss bildete ein Vortrag von Rechtsanwältin Verena Albrecht, Verbandsjuristin beim Arbeitgeberverband Oldenburg, der sich mit den "Aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht" befasste.
Selbstverständlich standen auch Anja Vollbrecht und Verena Albrecht zur Beantwortung von Rückfragen und zur Diskussion zur Verfügung.