Dr. Karsten Tech, stellvertretender AGV-Hauptgeschäftsführer, zur geplanten Erhöhung des Mindestlohns:
Oldenburg, 06.01.2022. "Die Wirtschaft kämpft noch mit den Folgen der Corona-Krise und die neue Regierung will den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen. Das ist ein Bärendienst für den Arbeitsmarkt. Negative Beschäftigungseffekte können die Folge sein, die Hindernisse am Arbeitsmarkt werden gerade für Minderqualifizierte deutlich höher. Zudem sind mittelfristig Preiserhöhungen aufgrund steigender Personalkosten nicht auszuschließen.
Mit der Einführung des Mindestlohns 2015 hatte die Politik das Versprechen abgegeben, die Findung eines angemessenen Mindestlohnes der Mindestlohnkommission zu überlassen, die aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften besteht. Dieses Versprechen hat sie nun gebrochen. Die geplante Mindestlohnerhöhung greift in zahlreiche bestehende Tarifverträge ein, die unter 12 Euro liegen, sie wird erhebliche Folgen für künftige Tarifverhandlungen haben und ist verfassungsrechtlich sehr bedenklich.
Es ist Zeit, dass wieder Vernunft in die politische Diskussion einkehrt. Erst nach einer deutlichen Erholung der Wirtschaft nach 2022 sollte eine Überprüfung des Mindestlohnes auf der Tagesordnung stehen."